Aus Überzeugung Arbeitsrecht auf der Seite der Belegschaft, der Betriebsräte und Gewerkschaften.

Gemeinsam für Gerechtigkeit im Arbeitsleben
Das individuelle und das kollektive Arbeitsrecht wirken auf die täglichen Beziehungen zwischen Arbeitnehmer:innen, den betrieblichen und tariflichen Sozialpartnern ein. Arbeitnehmer:innen leben von ihrer Arbeit – Probleme im Arbeitsverhältnis wirken sich damit immer auf ihr Leben aus.
Betriebsräte und Gewerkschaft haben durch das Modell der betrieblichen und tariflichen Sozialpartnerschaft die Möglichkeit Recht autonom zu setzen. Konflikte sind im System angelegt.
Die gegensätzlichen Interessen von Arbeit und Kapital, wie sie gemeinhin auf das Einfachste heruntergebrochen werden, gilt es in einen guten Ausgleich zu bringen – denn ohne einander geht es nicht und miteinander geht es viel besser.
Ich stehe für eine konstruktive, vertrauensvolle Zusammenarbeit der Arbeitnehmer:innen und der Sozialpartner. Konflikte möchte ich klug und umsichtig lösen. Dabei habe ich die Interessen der Belegschaft, der Betriebsräte und Gewerkschaften besonders im Blick. Ich berate daher in den Bereichen
- des Betriebsverfassungsrechts sowohl im alltäglichen Business wie Betriebsvereinbarungen aus dem Bereich des § 87 BetrVG (KI- und IT-Betriebsvereinbarungen), personelle Einzelmaßnahmen nach §§ 99 ff. BetrVG, Beteiligungsrecht bei Kündigungen § 102 BetrVG.
- als auch in schwierigeren Situationen bei Organisationsänderungen und Umstrukturierungen mit Interessenausgleich und Sozialplan, d.h. Betriebsänderungen nach §§ 111 ff. BetrVG
- Betriebsübergang, § 613a BGB
- des Tarifvertrags- sowie Mitbestimmungsrechts, Erfahrung im Bereich des Mitbestimmungsrechts der Arbeitnehmervretreter:innen im Aufsichtsrat; zahlreiche Mandate im Bereich mitbestimmter und drittelbeteiligter Aufsichtsrat sowie im Beteiligungsverfahren SE-Umwandlung.
- sowie des individuellen Arbeitsrechts (z.B. Kündigungsschutz, Betriebsübergang, Entgeltfortzahlung, Urlaub, Datenschutz).
In der täglichen Beratung ist eines meines Hauptthemen, wie ich den Betriebsparteien zu einer gemeinsamen Lösung verhelfe. Einer Lösung, die sie gemeinsam tragen können. Es gibt kaum ein Gesetz, das mehr als das BetrVG darauf angewiesen wäre, von den Betroffenen mit Leben erfüllt zu werden, wenn es nicht Papier bleiben soll (Zitat: Deinert/Kittner, Arbeits- und Sozialordnung, Vorwort zum BetrVG, Grundkonflikte der Betriebsverfassung).
Dabei halte ich es mit Hans Böckler:
„Bürger, nicht Untertan wollen wir sein! Wollen mitraten, mittaten und mitverantworten in allen wichtigen Dingen des Lebens der Gemeinschaft. Vor allem in den Angelegenheiten der Wirtschaft unseres Volkes.“
Mitbestimmung bedeutet Würde und die Würde ist unantastbar.
Ich freue mich, wenn Sie sich melden.
Ihr Recht ist mein Anliegen.
KollektivKraft Leistungen
Als Anwältin für Arbeitnehmer*innen, Betriebsräte und Gewerkschaften bin ich spezialisiert im Arbeitsrecht, der Plattformarbeit sowie der KI-Verordnung.
Ihre Rechte sind unser Anliegen
Arbeitsrecht bedeutet Schutz und Würde. Unsere Kanzlei setzt sich mit Leidenschaft und Fachwissen für Ihre Anliegen ein. Egal, ob Konfliktlösung, Beratung oder gerichtliche Vertretung – wir stehen an Ihrer Seite.
Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Interessen vertreten.
