Porträt von Frau Dr. Schneider-Dörr

Beratung zur KI-Verordnung (AI Act)

Beratung zur EU-KI-Verordnung (AI Act) – Mitbestimmung, Transparenz und Fairness beim Einsatz von KI im Betrieb rechtssicher gestalten und umsetzen.

Mitbestimmung

Transparenz

Rechtssicherheit

Mitbestimmung im Zeitalter künstlicher Intelligenz

Künstliche Intelligenz verändert die Arbeitswelt rasant – und mit der EU-KI-Verordnung (AI Act, Verordnung (EU) 2024/1689) gibt es erstmals einen einheitlichen Rechtsrahmen für den sicheren und fairen Einsatz von KI in Unternehmen. Seit Februar 2025 gelten die ersten Vorschriften, weitere folgen stufenweise bis 2026. Für Betriebsräte, Beschäftigte und Gewerkschaften bedeutet das: neue Rechte, neue Mitbestimmungsmöglichkeiten – und erheblicher Beratungsbedarf.

Was ist das Besondere an der KI-Verordnung?

  • Risikobasierter Ansatz: KI-Systeme werden nach Risiko eingestuft – von „unannehmbar“ (z. B. Emotionserkennung am Arbeitsplatz) bis „hochriskant“ (z. B. Bewerberauswahl, Personalmanagement).
  • Verpflichtungen für Unternehmen: Transparenz, menschliche Aufsicht, Datenqualität und Anti-Diskriminierung müssen gewährleistet sein.
  • Keine Beschränkung der Mitbestimmung: Betriebsräte behalten ihre Rechte, etwa bei Leistungs- und Verhaltenskontrollen (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG), des Weiteren gibt es eine Erleichterung der Erforderlichkeitsprüfung bei § 80 Abs. 3 Satz 3 BetrVG.
  • Neue Rollen & Verantwortlichkeiten: Wer KI entwickelt, betreibt oder nur nutzt, fällt in unterschiedliche Kategorien (Anbieter, Betreiber, Verwender) – mit jeweils eigenen Pflichten.

Ich unterstütze Betriebsräte, Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen bei:

  • Betriebsvereinbarungen zu KI – Regeln für Transparenz, Erklärbarkeit, Nicht-Diskriminierung und Ausschluss von Überwachung.
  • Rechte des Betriebsrats – Durchsetzung von Informations- und Mitbestimmungsrechten, Hinzuziehung von Sachverständigen.
  • Schulungen & Workshops – Aufbau von KI-Kompetenz für Betriebsräte, Arbeitnehmervertretungen und Belegschaften.
  • Strategische Beratung – wie sich Mitbestimmung bei KI-Einführung in der Praxis effektiv gestalten lässt.

KI darf nicht zur „Black Box“ werden. Sie soll unterstützen, nicht entmündigen. Als Anwältin mit Schwerpunkt Kollektivarbeitsrecht helfe ich dabei, den Einsatz von KI im Betrieb rechtssicher, transparent und fair zu gestalten – und die Chancen von KI zu nutzen, ohne die Rechte der Beschäftigten zu gefährden.